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Benötigte Dokumente

• Geburtsurkunde (Geburtsschein vor 1939)

• Heiratsurkunde

• Staatsbürgerschaftsnachweis oder Heimatschein

• Meldezettel

• Eventuell Scheidungspapiere

• Pass im Ausland

Bestattungsarten

Die Art der Bestattung und der letzten Ruhestätte sind nun zu wählen.

 

Erdbestattung

Sie finden bei uns traditionelle oder moderne Särge in vielen Holzarten und Designs

 

Feuerbestattung

Die Urne ist seit Urzeiten Symbol für die Rückkehr in den Schoss der Erde.

Unzählige Formen, Materialien und Farben unterstreichen die Individualität Verstorbener

 

Gruftbestattung

 

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Sowie Organisation von alternativen Bestattungsarten wie zum Beispiel:

 

Edelsteinbestattung

Erinnerung hält ein Leben lang, ein Generationenstein für immer.

 

Flussbestattung

Die Donau, den Fluss des Lebens, verbinden viele mit der Sehnsucht nach Freiheit und Unendlichkeit.

Das Thema Blumen

Blumen sind trostreicher Ausdruck für das Gedenken an die Verstorbenen.

Zusammen mit kreativen Gärtnern und Floristen sorgen wir für festlichen Blumenschmuck.

Der letzte Gruß

Ein letzter Gruß als Würdigung, Trost und ganz persönliche Erinnerung.

Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung und Erstellung von Kondolenzschreiben und Parten

Wie geht es weiter? Nach der Beerdigung

Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, für Pensionsantrag, Beihilfen und dergleichen benötigt. Für die Ausstellung der Sterbeurkunden ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig. Diesen Behördenweg erledigen wir gerne für Sie.

 

Verlassenschaftsabhandlung

Für die Nachlassverhandlung ist jener Notar zuständig, in welchem Ort die/der Verstorbene ihren/seinen letzten ordentlichen Wohnsitz gehabt hat. Der Notar wird vom Bezirksgericht bestellt. Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen.

 

Mitzubringen sind die Personaldokumente, Rechnungen über Bestattungskosten, Kosten eines Grabmales (Kostenvoranschlag), Kosten, die durch eine eventuell letzte Krankheit verursacht wurden, Lebensversicherungspolizzen, Grundbuchauszüge, Aufstellung und Belege über Schulden, Sparkassenbücher, Testament usw. Die persönlichen Daten der nächsten Verwandten und Familienangehörigen müssen zur Kenntnis gebracht werden. Die Pensionsversicherung muss durch Vorlagen einer Sterbeurkunde, dem Pensionsbescheid oder der Versicherungsnummer schriftlich oder persönlich abgemeldet werden. Die Krankenkasse wird durch das Standesamt abgemeldet.

 

Witwen-/Witwer- und Waisenpension

Anträge auf Hinterbliebenenpensionen müssen mit nachstehenden Unterlagen eingereicht werden:

 

• Todesbestätigung

• Antrag auf die Pension

• Pensionsbescheid der verstorbenen Person

• Pensionsbescheid der antragstellenden Person

• persönliche Dokumente der verstorbenen und antragstellenden Person

Kontaktieren Sie uns

7561 Heiligenkreuz i.L., Untere Hauptstrasse 15 • Tel. +43 (0) 3325 4235 • E-mail: aufner.joachim@aon.atImpressum